Im Bereich des Beckens fand sich eine Tendinopathie der Gluteus medius Sehne beidseits. Die Hüftgelenke waren ohne Hinweise auf degenerative oder entzündliche Prozesse. Die Becken- und Hüftmuskulatur war ohne pathomorphologische Veränderungen. 5.8 Das Gerichtsgutachten der F.___ AG, datiert vom 4. Dezember 2015, basiert auf den Vorakten sowie spezialärztlichen Untersuchungen durch die Gutachter in den Disziplinen Orthopädie/Traumatologie, Innere Medizin und Psychiatrie. 5.8.1 Der psychiatrische Teilgutachter Dr. med. B.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, schildert zunächst die Ausgangssituation mit den fachspezifischen Anhaltspunkten in den Akten (Gutachten S. 44 ff.).