In einem weiteren Bericht vom 22. Oktober 2014 (wiedergegeben im Gerichtsgutachten, S. 16; Beilage zum Gerichtsgutachten) äussert sich die Uniklinik K.___ über die Ergebnisse einer Konsultation vom 20. Oktober 2014. Es wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei sich bezüglich einer Revision nicht schlüssig. Im Alltag komme sie mit der Schulter zurecht, jedoch könne sie ihrer Arbeit nicht nachkommen. Zuvor habe sie 50 % Schreibarbeiten verrichtet, was mit der Schulterprothese nicht mehr möglich sei. Im Röntgen der rechten Schulter vom 20. Oktober 2014 weise die glenoidale Komponente zentral im Bereich der Metall-Markierung eine periprothetische Osteolyse von 10 mm Maximaldurchmesser auf.