wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe sich zu einer Drittmeinung vorgestellt. Einerseits sei ihr eine Schulter-Arthroskopie mit Biopsieentnahme empfohlen worden, andererseits bestehe der Verdacht auf eine septische oder aseptische Lockerung der Prothese. Bei gestörtem Bewegungsmuster bestehe sicherlich die mechanische Komponente einer möglichen Malrotation der Prothesenkomponenten. Dies werde man zusätzlich durch eine Nativ-CT abklären. Ebenso sei im Schaftbereich ein Lockerungssaum seit der Implantation der Prothese erkennbar, welcher sich metaphysär nicht weiter abgrenzen lasse.