Die Beschwerdeführerin wird daraufhin Frist gesetzt, um die von ihr in Aussicht gestellten Ergebnisse einer genetischen Untersuchung zum Ehlers-Danlos-Syndrom einzureichen (A.S. 215). Der entsprechende Bericht wird schliesslich mit Schreiben vom 25. Juli 2016 eingereicht. Zuvor wird am 27. Mai 2016 noch ein neurologischer Bericht (Elektroneuromyographie am rechten Handgelenk) aufgelegt (A.S. 220 ff.). Am 29. August 2016 (Beschwerdegegnerin, A.S. 232) und am 15. September 2016 (Beschwerdeführerin, A.S. 237 f.) reichen die Parteien ihre abschliessenden Stellungnahmen ein. Am 28. September 2016 gibt die Vertreterin der Beschwerdeführerin zudem ihre Kostennote zu den Akten (A.S. 240 ff.).