Diese lässt am 3. August 2015 (A.S. 74 f.), 31. August 2015 (A.S. 80) und 3. September 2015 (A.S. 81) weitere Unterlagen auflegen und drei Zusatzfragen beantragen, welche mit Verfügung vom 4. September 2015 (A.S. 82 f.) zugelassen werden. Weitere Arztberichte werden am 5. Oktober 2015 (A.S. 98) eingereicht. Am 10. November 2015 (A.S. 100) weist die Beschwerdeführerin auf eine laufende Abklärung (genetische Untersuchung bezüglich Ehlers-Danlos-Syndrom) hin. 7.2 Das Gutachten der F.___ wird am 4. Dezember 2015 (A.S. 102 ff.) erstattet. Die Parteien erhalten in der Folge die Möglichkeit, sich zum Gutachten zu äussern.