7. 7.1 Mit Verfügung vom 10. Juni 2015 (A.S. 59 f.) stellt das Versicherungsgericht den Parteien in Aussicht, bei der Begutachtungsstelle F.___ ein polydisziplinäres medizinisches Gerichtsgutachten einzuholen. Die Beschwerdeführerin lässt dazu und zu den vorgesehenen Fragen eine Stellungnahme einreichen (A.S. 67 ff.). Mit Verfügung vom 22. Juli 2015 (A.S. 70 ff.) wird über die Anträge der Beschwerdeführerin entschieden. Diese lässt am 3. August 2015 (A.S. 74 f.), 31. August 2015 (A.S. 80) und 3. September 2015 (A.S. 81) weitere Unterlagen auflegen und drei Zusatzfragen beantragen, welche mit Verfügung vom 4. September 2015 (A.S. 82 f.) zugelassen werden.