Es sei die Sache zur Bemessung des Invaliditätsgrades sowie zur Prüfung des Anspruchs auf allfällige Eingliederungsmassnahmen an die IV-Stelle zurückzuweisen. 5. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.» 5. Die Beschwerdegegnerin verzichtet in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. November 2014 (A.S. 25) unter Verweis auf die angefochtene Verfügung auf weitere Ausführungen und beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen. 6. Mit Schreiben vom 20. November 2014 (A.S. 28 f.) lässt die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen einreichen.