Eine Kopie des Protokolls der öffentlichen Verhandlung vom 7. November 2018 geht zur Kenntnisnahme an die Parteien. 8. Je eine Kopie der an der öffentlichen Verhandlung vom 7. November 2018 eingereichten Urkunden 6 - 9 gehen zur Kenntnisnahme an die Beschwerdegegnerin. Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden (Adresse: Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar (vgl. Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff.