9. Der Beschwerdeführer lässt ausserdem berufliche Eingliederungsmassnahmen beantragen, insbesondere ein Belastbarkeits- und Aufbautraining oder eine berufliche Abklärung (BEFAS). Nach einer Leidensgeschichte von fast einem Vierteljahrhundert und einer 15-jährigen vollständigen Absenz vom Arbeitsmarkt stehe ein Belastbarkeits- und Aufbautraining im Vordergrund. Tatsächlich ist der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der angefochtenen Verfügung während 15 Jahren keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen.