Retrospektiv werden nun folgende Arbeitsunfähigkeiten verbindlich festgelegt: Aus rheumatologischer Sicht besteht hinsichtlich der angestammten Tätigkeit eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit seit 1. Oktober 1999 und hinsichtlich leidensadaptierter Tätigkeit eine volle Arbeitsfähigkeit von 2001 bis zirka 2008 mit nachfolgend wiederum 100%iger Arbeitsunfähigkeit in der Rehabilitationsphase nach der Dekompression und Spondylodese im Februar 2008. Ab dem 8. September 2008 hat leidensangepasst eine 80%ige Arbeitsfähigkeit und ab dem 16. März 2011 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. Aus psychiatrischer Sicht betrug die Arbeitsunfähigkeit bis zu den Begutachtungszeitpunkten 25 %.