_ vom 7. Februar 2018 als beweiskräftig, womit auf die darin getroffenen Schlussfolgerungen abgestellt werden kann. Demnach bestehen beim Beschwerdeführer folgende Diagnosen: mit wesentlicher Einschränkung der zumutbaren Arbeitsfähigkeit: - chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren, ICD-10 F45.41, - chronische, gegenwärtig leichte bis höchstens mittelgradige depressive Episode ohne somatisches Syndrom, ICD-10 F32.0 mit / bei: komplizierter protrahierter Trauerreaktion, ICD-10 F38.8 - Failed back surgery syndrome FBSS mit / bei Status nach Mikrodiskektomie L5/S1 rechts 1991, Status nach Dekompression