In diesem Fall sei ein spezifischer, wenn auch nicht sehr grosser Einfluss von psychischen Belastungsfaktoren wesentlich wahrscheinlicher als eine nicht krankheitswertige Symptomausweitung. In Bezug auf die im Vordergrund stehende Symptomatik sei die Schilderung der Beschwerden, des Tagesablaufes, der Aktivitäten und der sozialen Kontakte konsistent mit den Befunden und den Akten. Sie sei auch kongruent mit den gestellten Diagnosen. Es bestehe ein ausgewiesener Leidensdruck. Dafür spreche auch, dass der Beschwerdeführer in regelmässiger psychotherapeutischer Behandlung sei.