Eine chronische Depression zeige typischerweise gewisse Schwankungen im Schweregrad. Auch in diesem Fall seien zwar ausgeprägte Schwankungen dokumentiert, aber es bestünden fast durchgängig Zweifel an der korrekten Einschätzung des Schweregrades, so dass keine verlässlichen Angaben über den Verlauf und die Veränderung des Gesundheitszustandes möglich seien. Es liege die Annahme nahe, dass die Depression zwar Schwankungen aufgewiesen, aber im Bereich einer leichten bis mittelgradigen Depression gelegen habe. Verglichen mit dem Gutachten von Dr. med. E.___ aus dem Jahr 2004 geht der Gerichtsgutachter demnach von einem leicht verschlechterten affektiven Gesundheitszustand aus.