Damit wird auch der Schweregrad der diagnostizierten chronischen Depression klar definiert. Der Gutachter äussert sich in der Folge zur im Jahr 2008 diagnostizierten Dysthymie und widerlegt diese gestützt auf die Aktenlage schlüssig: Nachdem in den Akten mehrfach eine depressive Episode diagnostiziert worden sei und in der Stellungnahme der Begutachtungsstelle F.___ aus dem Jahr 2013 von einer dysthymen Störung, welche allenfalls kurzzeitig ein mittelschweres Ausmass erreicht habe, gesprochen werde, sei eine solche definitionsgemäss gar nicht zulässig. Gemäss ICD-10 hätte eine subsyndromale oder leichte Depression diagnostiziert werden müssen. Gemäss Dr. med.