Er hält fest, dass 2001 eine Anpassungsstörung diagnostiziert worden sei, und verneint diese heute, weil eine solche definitionsgemäss zeitlich begrenzt ist und gemäss ICD-10 höchstens sechs Monate anhalten darf. Wenn die Symptome noch danach vorhanden sind, ist in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Ausführungen vielmehr eine Depression und / oder eine Angststörung zu diagnostizieren. Weiter legt der Gutachter einleuchtend dar, dass chronische Beschwerden, Schlafstörungen oder Einbussen in der Leistungsfähigkeit vor allem bei leistungsorientierten Menschen oft zu einer depressiven Reaktion führten, die ihrerseits wieder die Beschwerden verstärke.