Der Beschwerdeführer habe durch die Erkrankung und die Operationen wie ihre Folgen viel verloren, so seine seelische Beschwerdefreiheit, Arbeit, Verdienst, Anerkennung und soziale Integration. Aus diesem durch die Verluste bedingten Trauerprozess, der dadurch blockiert werden könne, dass die Umgebung wenig Verständnis zeige und keine Modelle dafür vorhanden seien, leitet der Gutachter im vorliegenden Fall auf schlüssige Weise die Entwicklung einer chronischen Depression ab. Er hält fest, dass 2001 eine Anpassungsstörung diagnostiziert worden sei, und verneint diese heute, weil eine solche definitionsgemäss zeitlich begrenzt ist und gemäss ICD-10 höchstens sechs Monate anhalten darf.