Rückblickend könne damit gesagt werden, dass ab dem Operationszeitpunkt am 27. April 2008 resp. spätestens ab Juni 2008 überwiegend wahrscheinlich eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren in etwa dem gleichen Schweregrad wie 2016 vorgelegen habe. Zum Schweregrad dieser Diagnose stellt der Gutachter fest, die psychischen Faktoren und Belastungen hätten wahrscheinlich das Auftreten und den Verlauf der Beschwerden im Sinne einer psychischen Komponente beeinflusst. Wenn man die funktionellen Auswirkungen berücksichtige, die sich im Haushalt und Tagesablauf zeigten, sei von einer mittelgradigen bis schweren Schmerzstörung auszugehen.