Das formale Denken sei unauffällig. Hinweise auf übermässige Befürchtungen oder Zwänge gebe es nicht. Inhaltlich sei das Denken auf die Schmerzen, depressive Themen wie Versagensgefühle oder Todeswünsche und die schwierige Situation eingeengt, der Beschwerdeführer könne sich aber auch auf andere Themen einlassen. Wahnideen liessen sich nicht eruieren. Die Schilderung der Schmerzen sei eher emotional als sachlich, aber doch relativ präzise und differenziert. Der Beschwerdeführer habe wenig Introspektionsfähigkeit und Zugang zu seinen Gefühlen.