Das Ausmass dieser medialen Gonarthrose stuft er demgemäss als geringfügig ein. Dr. med. O.___ erachtet mit Blick auf seine in der Untersuchung erhobenen Befunde und die gestellten Diagnosen körperlich schwere und ausschliesslich mittelschwere Arbeiten sowie Tätigkeiten in rückenbelastenden Arbeitspositionen mit vorgeneigtem oder abgedrehtem Oberkörper, langanhaltende Zwangshaltungen im Stehen und Sitzen sowie Tätigkeiten auf vibrierenden Maschinen und Arbeiten auf Dächern oder Gerüsten als unzumutbar. Nicht geeignet sei der Beschwerdeführer im Weiteren für Arbeiten mit Kälte- und Witterungsexposition. Diesbezüglich wie auch hinsichtlich der letzten Tätigkeit bei der Firma B.__