7.3 7.3.1 Die rheumatologische Beurteilung von Dr. med. L.___ erfüllt die Beweisanforderungen an ein Gerichtsgutachten: So ist der beurteilende Gutachter Facharzt auf seinem Gebiet und er hat seine Erkenntnisse nach umfassender Aktenwürdigung und Untersuchung (unter Einbezug aktueller bildgebender Untersuchungen) gewonnen.