Bei der passiven Beweglichkeitsprüfung der Halswirbelsäule bestünden heftige Schmerzangaben in allen geprüften Bewegungsrichtungen unter Angabe einer Schmerzausstrahlung in den rechten Arm. Die Brustwirbelsäule sei in sämtlichen Bewegungsrichtungen aktiv zur Hälfte eingeschränkt mit schmerzbedingtem Gegenspannen und Selbstlimitierung beim Versuch der passiven Beweglichkeitsprüfung. Die Lendenwirbelsäule sei in sämtlichen Bewegungsrichtungen aktiv zu 2/3 eingeschränkt unter Angabe heftigster Endphasenschmerzen beim Versuch der passiven Beweglichkeitsprüfung verbunden mit Stöhnen und Grimassieren. Die oberen und unteren Extremitäten seien inspektorisch unauffällig.