Zusammenfassend sehe man nach wie vor eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung in enger Verknüpfung mit zahlreichen psychosozialen Belastungsfaktoren. Auch in orthopädischer Hinsicht ergäben die sich aus den beigelegten Berichten ergebenden Befunde keine andere Beurteilung. Insgesamt hätten sich der Funktionsbefund der Wirbelsäule und des Rumpfes seit der erfolgreich im Jahr 2008 durchgeführten operativen Rückenbehandlung gebessert. Für die Diskrepanz zwischen dem Ausmass der Beschwerden und den tatsächlich zu objektivierenden klinischen und radiologischen Befunden ergebe sich keine adäquate Erklärung. 7. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren wurde bei der Begutachtungsstelle G.__