220) erwogen die Gutachter der Begutachtungsstelle F.___, es lägen aus psychiatrischer Sicht keine neuen Gesichtspunkte vor. Die anlässlich der Hospitalisation beschriebene Diagnose einer schweren depressiven Episode lasse sich auf der Basis der beschriebenen Befunde und der dokumentierten Beobachtungen nicht eindeutig bestätigen. Vielmehr deute sich aus dem Austrittsbericht der psychiatrischen Klinik an, dass vor dem Hintergrund der anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und damit eng verknüpfter Schamgefühle bei psychosozialen Schwierigkeiten, Langzeitarbeitslosigkeit, Migrationsproblematik und Potenzstörungen, eine sekundäre depressiv getönte Symptomatik eingetreten sei.