ff.) lägen eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10 F32.2) und eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.5) vor. Der Beschwerdeführer sei auf seinen eigenen Wunsch aus der stationären Behandlung entlassen worden, obwohl eine Remission der depressiven Symptomatik noch nicht habe erreicht werden können. 6.3.6 In ihrer Stellungnahme vom 27. Mai 2013 (IV-Nr. 220) erwogen die Gutachter der Begutachtungsstelle F.___, es lägen aus psychiatrischer Sicht keine neuen Gesichtspunkte vor.