Arbeitsfähigkeit sei aufgrund der objektiven Befunde mit einer mindestens 50%igen Erwerbsfähigkeit in einer leichten, dem Leiden angepassten Tätigkeit zu rechnen, seines Erachtens könne jedoch niemals eine 100%ige Erwerbsfähigkeit erreicht werden. 6.3.5 Vom 15. Juni bis 4. Juli 2012 war der Beschwerdeführer schliesslich in der psychiatrischen Klinik der Q.___ hospitalisiert. Gemäss Austrittsbericht vom 3. August 2012 (IV-Nr. 205 S. 2 ff.) lägen eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10 F32.2) und eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.5) vor.