Eine krankheitswertige psychische Störung liege nicht vor. Im psychiatrischen Gutachten wurde insbesondere eine somatoforme Schmerzstörung verneint, weil die Phänomenologie nicht mehr erfüllt sei und entsprechende psychodynamisch relevante Faktoren fehlten (IV-Nr. 172.4 S. 5). 6.3.3 Der behandelnde Psychotherapeut, Dr. med. O.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, berichtete am 2. und 6. Mai 2011 (IV-Nr. 179 S. 3 f. sowie 180) über eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode, mit somatischem Syndrom (ICD-10 F33.11) und ging von einer Arbeitsunfähigkeit von 70 - 100 % aus. 6.3.4 Dr. med.