Nach einer erfolgreich abgeschlossenen, sechs- bis zwölfwöchigen Rehabilitation sei prognostisch von der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit für leichte und gelegentlich mittelschwere Arbeiten, ohne Bewegungsanforderungen an den Rumpf, ohne Zwangshaltungen, permanentes Sitzen und Stehen sowie Heben und Tragen von Lasten von mehr als 15 kg, zu rechnen. Dabei werde es bei einer Minderung der Leistungsfähigkeit um 20 % bleiben. Dieses Gutachten hat das Versicherungsgericht in seinem Urteil vom 1. September 2010 (IV-Nr. 163) in psychiatrischer Hinsicht als beweiswertig angesehen, nicht aber in somatischer.