In rheumatologischer Hinsicht wurde davon ausgegangen, dass die bisherige Tätigkeit aktuell nicht mehr zumutbar sei, da eine deutlich eingeschränkte statisch-funktionelle Belastbarkeit der Wirbelsäule und des Rumpfes bestehe. Beim Beschwerdeführer seien Rehabilitationsmassnahmen notwendig. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen, sechs- bis zwölfwöchigen Rehabilitation sei prognostisch von der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit für leichte und gelegentlich mittelschwere Arbeiten, ohne Bewegungsanforderungen an den Rumpf, ohne Zwangshaltungen, permanentes Sitzen und Stehen sowie Heben und Tragen von Lasten von mehr als 15 kg, zu rechnen.