Als Diagnosen ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit nannte Dr. med. E.___ einen Status nach Ulcus duodeni 1987 und chronisch rezidivierende Magenschmerzen. In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit ging der Gutachter davon aus, dass dem Versicherten die bisherige Tätigkeit nicht mehr zumutbar sei. Andere Tätigkeiten seien zumutbar, doch sollte die Führungsperson über die Art der Störung informiert und im Umgang mit dem Versicherten beraten und dabei unterstützt werden. Vor allem zu Beginn sollte der Arbeitsplatz ausreichend Toleranz bezüglich Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers aufbringen.