gebe sogar eine Empfehlung zur Umschulung ab. Absurd sei jedoch, dass der Gutachter auch eine psychiatrische Tagesklinik als Eingliederungsmassnahme empfehle, was gerade im Widerspruch zu der von ihm attestierten lediglich 25%igen Arbeitsunfähigkeit stehe. Wenn es zuerst noch solche Massnahmen brauche, sei die medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit auch aus gutachterlicher Sicht offenbar noch nicht sofort umsetzbar (siehe zum Ganzen: Protokoll der Verhandlung vom 7. November 2018 [A.S. 269 ff.]).