Der Beschwerdeführer lässt weitere Unterlagen (Urkunden 6 - 9) einreichen und an seinen bisherigen Rechtsbegehren festhalten. Die eingereichten Unterlagen werden zu den Akten genommen. Sodann hält der Vertreter des Beschwerdeführers sein Plädoyer. In der Folge schliesst die Vizepräsidentin des Versicherungsgerichts die öffentliche Verhandlung. Im Nachgang zur Verhandlung reicht der Vertreter des Beschwerdeführers seine aktualisierte Kostennote (A.S. 275 ff.) ein. 16. Auf die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften der Parteien wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.