Dieses wird am 17. August 2016 erstattet (A.S. 73 ff.). 10. Der Beschwerdeführer lässt am 19. Oktober 2016 zum Gutachten Stellung nehmen bzw. Ergänzungsfragen stellen (A.S. 198 f.), die vom Versicherungsgericht mit Verfügung vom 4. November 2016 abgewiesen werden (A.S. 200 f.). Die Beschwerdegegnerin verzichtet auf eine Stellungnahme. 11. Mit Verfügung vom 26. Mai 2017 (A.S. 208 f.) stellt das Versicherungsgericht den Parteien in Aussicht, ergänzend zum Gutachten der Begutachtungsstelle G.___