Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 7. November 2014 (A.S. 29 f.), die Beschwerde sei abzuweisen. Der Beschwerdeführer lässt mit Eingabe vom 19. November 2014 (A.S. 35 ff.) dazu Stellung nehmen. 8. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2015 (A.S. 46 f.) stellt das Versicherungsgericht den Parteien in Aussicht, ein Gerichtsgutachten (psychiatrisch, orthopädisch und / oder rheumatologisch und / oder internistisch) einzuholen und die Begutachtungsstelle G.___ damit zu beauftragen.