Weitergehende Rentenansprüche wurden verneint. 6. Gegen oben genannte Verfügung lässt der Beschwerdeführer am 10. September 2014 Beschwerde erheben und folgende Rechtsbegehren stellen (A.S. 9 ff.): 1. Die Verfügung der IV-Stelle vom 7. August 2014 sei aufzuheben. 2. a) Dem Beschwerdeführer seien ab wann rechtens die gesetzlichen IV-Leistungen (über den beruflichen Eingliederungsmassnahmen, inkl. vorgängige Integrationsmassnahmen mit Belastbarkeits- und Aufbautraining) bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % zzgl. einem Verzugszins von 5 % auszurichten.