Eine vom Beschwerdeführer gegen die Nachbegutachtung bei der ursprünglichen Begutachtungsstelle erhobene Beschwerde wiesen das Versicherungsgericht mit Urteil vom 10. Januar 2013 (IV-Nr. 208) und das Bundesgericht mit Urteil vom 8. März 2013 (IV-Nr. 216) ab. Die Begutachtungsstelle F.___ erstellte daraufhin am 27. Mai 2013 eine Stellungnahme (IV-Nr. 220). 5. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren (IV-Nr. 227) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 7. August 2014 (Aktenseite [A.S.] 1 ff.) für die Zeit vom 1. Dezember 2006 bis zum 31. Januar 2009 eine ganze Invalidenrente zu. Weitergehende Rentenansprüche wurden verneint.