4. 4.1 Die Beschwerdegegnerin holte im Anschluss ein weiteres, diesmal orthopädisches, psychiatrisches und neurologisches Gutachten bei der Begutachtungsstelle F.___ ein, welches am 16. März 2011 erstattet wurde (IV-Nrn. 172.1 - 172.4). Nachdem weitere medizinische Berichte eingegangen waren, entschied sich die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) für eine Nachbegutachtung bei der Begutachtungsstelle F.___ (IV-Nr. 184). 4.2 Eine vom Beschwerdeführer gegen die Nachbegutachtung bei der ursprünglichen Begutachtungsstelle erhobene Beschwerde wiesen das Versicherungsgericht mit Urteil vom 10. Januar 2013 (IV-Nr.