1. 1.1 A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführer), geboren 1964, meldete sich am 13. Juni 2000 erstmals wegen eines «Rückenleidens» und einer «Nervenstörung, Depression» bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) zum Leistungsbezug an (IV-Stelle Beleg Nr. [nachfolgend: IV-Nr.] 2). Er war zuletzt bei der B.___ angestellt gewesen, wobei aus wirtschaftlichen Gründen per 31. Juli 2000 die Kündigung erfolgte; der Beschwerdeführer war zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben (IV-Nr. 5). 1.2 Die Beschwerdegegnerin tätigte diverse Abklärungen, unter anderem erfolgte am 12. April 2001 ein Abklärungsbericht durch die Berufliche Abklärungsstelle BEFAS […] (IV-Nr.