{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-11-07", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-234_2018-11-07.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=139890&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=50&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "de24324b20876bfb174d4cdded1a4a68"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.234"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 07.11.2018 VSBES.2014.234"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 07.11.2018 VSBES.2014.234"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 07.11.2018 VSBES.2014.234"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente und berufliche Massnahmen"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:28:32", "Checksum": "bdb1a3e08b32c20aea2f8ae72e2e9d2f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 07.11.2018 VSBES.2014.234\nRegeste:\nInvalidenrente und berufliche Massnahmen\n\n\nDer psychiatrische Gutachter weist zunächst darauf hin, dass der Beschwerdeführer in der […] zwar eine weiterführende Schule und Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen habe. Nach der Migration in die Schweiz habe er aber wegen der fehlenden Anerkennung seiner Ausbildung Hilfsarbeiten verrichten müssen, was neben der Entwurzelung in einem ihm fremden Kultur- und Sprachraum auch noch einen sozialen Abstieg bedeutet habe. Seine gesundheitlichen Probleme hätten mit der Einreise in die Schweiz begonnen. 1987 habe er eine Gastritis gehabt und 1991 habe er eine Diskushernie operieren müssen. Neben der subjektiven Einschätzung spreche auch der zeitliche Verlauf für einen Einfluss der Migration. Der Beschwerdeführer habe keinen Kontakt mehr zu seinen Geschwistern und würde in der […] wahrscheinlich kaum eine Arbeit oder ein soziales Netz finden. Dies sei ein letztlich unlösbarer Konflikt, der ihn wahrscheinlich sehr belaste. Es sei allerdings nicht offensichtlich, dass eine Krankheit eine Entlastung in diesem Konflikt bringen könnte bzw. ein Krankheitsgewinn vorliege. Der Beschwerdeführer lebe auch immer noch in den Traditionen seiner Heimat. Seine Familie schildere er als zwar arm, aber stolz und von allen respektiert. In der Schweiz sei er Hilfsarbeiter und jetzt auch noch krank, habe gemessen an seinen Erwartungen und als Entgelt für seine langjährige, harte Arbeit nur sehr wenig Geld zur Verfügung. Wenn dann noch Probleme mit Behörden oder Versicherungen hinzukämen und er sich nicht respektiert fühle, könne dies eskalieren. Auch hier sei kein Krankheitsgewinn offensichtlich, aber eine anhaltende Belastung. Als weitere Belastung komme die chronische Krankheit seiner Frau hinzu. Diese erhöhe das Risiko, an einer Schmerzstörung zu erkranken. Dem Beschwerdeführer seien Arbeit und Familie sehr wichtig. Durch grosse Leistungen und harte Arbeit habe er sich Anerkennung holen können, die er sonst kaum gefunden habe. Von seiner Leistungsfähigkeit sei aber auch all die Jahre sein Selbstwertgefühl abgehangen. Durch die Krankheit mit ihren Folgen wie Schmerzen, Operationen und Stellenverlust sei das in Frage gestellt worden. Er sei sehr leistungsorientiert. Harmonie, Respekt und Würde seien ihm wichtig und er habe nie gelernt, Signale seines Körpers zu beachten und auf seine Grenzen Rücksicht zu nehmen. Diese Konstellation erhöhe das Risiko für eine Somatisierungsstörung. Allerdings habe es der Beschwerdeführer geschafft, neben seiner Arbeit auch ausgleichende Ressourcen wie seinen Garten und einen Kollegenkreis aufzubauen, was wichtige Ressourcen sein könnten. Durch seine Erkrankung habe er aber die Fähigkeit, uneingeschränkt im Garten zu arbeiten und auch weitgehend sein soziales Netz verloren, da er sich schäme und sich für wertlos halte. Von seiner Familie werde er getragen und er geniesse Verständnis. Dies könne eine wertvolle Ressource sein, aber auch als Schonung wirken, welche ihn in seiner subjektiven Überzeugung bestärke, nicht mehr arbeiten zu können. Er habe einen tiefen Glauben, in welchem er Halt und Hoffnung finde. Sonst liessen sich in der Vorgeschichte keine persönlichen oder familiären Risikofaktoren für ein psychisches Leiden eruieren, aber auch kaum noch aktuelle Ressourcen. Da die Schmerzen objektiv im Vordergrund stünden, auch wenn sie sich nur wenig ausgeweitet hätten, sondern gemäss Angaben des Beschwerdeführers noch immer ungefähr dort seien, wo er operiert worden sei, sei differentialdiagnostisch eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung zu diskutieren. Aufgrund der Akten könnten die Beschwerden zumindest zu Beginn der Schmerzen zu einem wesentlichen Teil auf körperliche Veränderungen (Operationen) zurückgeführt werden. In diesem Fall sei die Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung nicht zulässig. Aufgrund der Akten lasse sich auch nicht eruieren, weshalb diese Diagnose trotz klarem Ausschlusskriterium wiederholt gestellt worden sei, obwohl es mit der Diagnose von psychologischen Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Erkrankungen bereits vor 2008 eine Alternative gegeben habe und seit 2009 spezifisch gebe. In der revidierten deutschen Version des ICD-10 sei 2009 eine Unterkategorie geschaffen worden, nämlich die chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren. Die Schmerzen gingen der Depression zeitlich voran und seien unabhängig vom zeitlichen Verlauf der affektiven Symptomatik, so dass diese Diagnose zulässig wäre. Es bestünden neben den Operationen und ihren Folgen Risikofaktoren und emotionale Konflikte und psychosoziale Belastungen, wie sie für eine solche Diagnose verlangt würden. Im Verlauf kämen Belastungen hinzu wie Verluste, insbesondere der Arbeit, des Einkommens und der Anerkennung sowie die Erkrankung der Ehefrau. Diese Faktoren seien sekundär, dürften aber den Verlauf beeinflusst haben. Dazu komme noch die Unmöglichkeit, die gewohnte Rolle als Familienoberhaupt und Ernährer weiter wahrzunehmen. Der Beschwerdeführer habe wenig Introspektionsfähigkeit und Zugang zu seinen Gefühlen, so dass von einer Alexithymie gesprochen werden könne, die für Somatisierungsstörungen typisch sei. Da die Coping-Möglichkeiten des Beschwerdeführers begrenzt und die Belastungen im Verlauf gross seien, sei ein Ausdruck der psychischen und finanziellen Probleme durch eine Körpersymptomatik durchaus plausibel. Die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren wird von Dr. med. H.___ eingehend und schlüssig hergeleitet, es kann darauf abgestellt werden. Nach Würdigung der verschiedenen Berichte des Orthopäden Dr. med. P.___ von Februar bis Juni 2008 (im April 2008 erfolge eine Rückenoperation durch diesen) hält Dr. med. H.___ fest, der Beschwerdeführer habe sich von der Operation offensichtlich eine Besserung seiner subjektiv verzweifelten Situation erhofft und sich"}