Dies bleibt eine nicht nachvollziehbare Parteibehauptung. Damit kann auf das voll beweiswertige Gutachten des H.___ vom 1. Februar 2017 abgestellt werden. 7. Strittig und zu prüfen ist sodann einerseits die Höhe des leidensbedingten Abzuges vom Invalideneinkommen sowie andererseits die Höhe des Valideneinkommens. 7.1 Wird das Invalideneinkommen auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten ermittelt, ist der entsprechende Ausgangswert (Tabellenlohn) allenfalls zu kürzen.