Dass die Aussagen aus psychiatrischer Sicht konsistent erscheinen, schliesst ein aggravatorisches Verhalten bei den somatischen Untersuchungen nicht aus, zumal dieses von den anderen Gutachtern wie erwähnt schlüssig beschrieben wurde. Auch die übrigen vom Vertreter vorgebrachten Rügen entbehren weitgehend einer nachvollziehbaren Grundlage, wenn er geltend macht, der Sachverhalt werde selektiv und verharmlosend dargestellt, zudem sei der Beschwerdeführer geradezu vorgeführt worden und die Befunde seien nicht in hinreichender Tiefe erhoben worden. Medizinische Unterlagen, die dies bekräftigen würden, liegen nicht vor.