Nicht mehr zugemutet werden sollten zudem Tätigkeiten verbunden mit dem mehr als gelegentlichem Heben und Tragen von Lasten über 15 kg. Mehr als gelegentliche mittelschwere und alle schweren körperlichen Tätigkeiten liessen bei der bestehenden Befundkonstellation Schmerzen in der Wirbelsäule des Versicherten erwarten und schränkten somit die Wirbelsäule für solche Arbeiten ein. Der Versicherte solle zudem nicht mehr unter der Exposition gegenüber Nässe, Kälte und Zugluft arbeiten müssen. Damit sei die bisherige Tätigkeit als Maschinenführer / Baggerfahrer nicht mehr zumutbar.