Dieses Verhalten sei jedoch durch keine versicherungspsychiatrisch relevante Störungssymptomatik erklärbar. Auch könnten keine Hinweise festgestellt werden, welche auf eine relevante Störung der Persönlichkeitsentwicklung oder aktuell bestehende Persönlichkeitsstörung hindeuten könnten. Der Versicherte habe auch im Rahmen der früheren Migration und beruflichen Partizipation seine Anpassungsfähigkeit bewiesen, habe sich zu integrieren sowie sich unterzuordnen und zu bestehen vermocht und sei in der Lage gewesen, eine Familie zu gründen und für diese zu sorgen. Somit sei die vorbestehende persönliche Ressourcenlage als durchaus gut zu bezeichnen.