Ein offensichtlicher Ausdruck emotionaler Konflikte oder Bedürfnisse, welche sich in dem Funktionsverlust präsentieren könnten, seien nicht nachvollziehbar. Wohl aber ergäben sich aus den Beobachtungen im Rahmen der neurologischen und orthopädischen Begutachtung mehrfach Hinweise auf eine doch bewusste erhebliche Verdeutlichung im Sinne einer Aggravation und teilweise sogar nicht authentischer Symptompräsentation. Dieses Verhalten sei jedoch durch keine versicherungspsychiatrisch relevante Störungssymptomatik erklärbar.