Bei der Diagnose F54 seien die psychischen Störungen meist leicht bis mittelstark ausgeprägt und rechtfertigten nicht die Zuordnung zu einer der anderen Kategorien des Kapitels V. So fehle auch eine eindeutige psychiatrische Anamnese, es bestehe kein erkennbarer psychosozialer Konflikt, es sei auch die Inanspruchnahme medizinischer Massnahmen ausgesprochen gering und es zeige sich kein Rückzugsverhalten im Interessenbereich. Im Unterschied zu solchen Einflussfaktoren komme den psychischen Faktoren bei der Diagnose F45.41 eine zentrale Stellung für die Chronifizierung zu, in Verhalten, Kognitionen, Emotionen und Veränderungen psychosozialer Bedingungen, also eine Gewichtung der psychischen