Insbesondere ergäben sich keine Kriterien, welche für das Bestehen einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (zumal auch somatische Aspekte bestünden) oder für eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren sprechen würden. Weder seien emotionale Konflikte oder psychosoziale Belastungen eruierbar, denen die Hauptrolle für Beginn, Schweregrad, Exazerbation oder Aufrechterhaltung der Schmerzen zukomme, noch seien in der Folge eine beträchtlich gesteigerte Inanspruchnahme persönlicher oder medizinischer Hilfe und Unterstützung feststellbar.