bereits so definiere. Eine Verminderung der Rückenbelastbarkeit sei dadurch zwar sicherlich gegeben und die angestammte Tätigkeit als Baumaschinenführer damit nicht mehr geeignet (Vibration, Kälteexposition, teilweise auch rückenbelastende Ladetätigkeiten). Jedoch sei nicht einsehbar, warum nicht körperlich theoretisch medizinisch leichte bis mittelschwere Tätigkeiten möglich sein sollten.