Schliesslich kommt Dr. med. E.___ hinsichtlich der Vorakten in korrekter Weise zum Schluss, dass diese seiner Beurteilung in den wesentlichen Punkten nicht entgegenstehen (S. 24 ff. des Gutachtens). Auch das neurologische Teilgutachten von Dr. med. F.___ vermag in beweisrechtlicher Hinsicht zu überzeugen. In Zusammenschau könne zwar eine degenerative Wirbelsäulenveränderung in den unteren LWS Segmenten beschrieben werden, auch mit gewisser Spinalstenose, jedoch erkläre sich hieraus nicht eine durchgehend dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Es bestünden pseudoradikuläre Schmerzen, wie auch vom K.___ bereits so definiere.