Die bestehende Fussfehlstatik stelle keine Funktionseinschränkung von IV-Relevanz dar. Gestützt auf die eingehende Befunderhebung ist auch die Diagnosestellung sowie Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch Dr. med. E.___ einleuchtend: Mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit bestünden chronisch wiederkehrende Lumbalgien mit wiederkehrender pseudoradikulärer Schmerzsymptomatik im rechten Bein bei geringer Wirbelsäulenfehlstatik, degenerativen LWS-Veränderungen und lumbalen Bandscheibenprotrusionen mit Spinalkanalstenose L3-S1 ohne radikuläre Reiz- oder Ausfallsymptomatik. Aus den Befunden an den Extremitäten resultierten keine Funktionseinschränkungen.