Der Langsitz auf der Liege gelinge dem Versicherten nämlich mit deutlich geringerem Abstand, wobei er eine Messung des Finger-Fuss-Abstandes im Sitzen nicht zulasse. Auch die Tatsache, dass der Versicherte bei der Prüfung der Gangarten rechtsseitig nicht kooperiere, sei dabei eher als Verdeutlichungsversuch zu werten, als dass sich daraus nachvollziehbare Hinweise ergäben, dass es sich um eine Ausfallsituation am rechten Bein handle. Des Weiteren setzt sich Dr. med. E.___ mit den bildgebenden Untersuchungsbefunden auseinander und zeigt nachvollziehbar auf, dass der körperliche Untersuchungsbefund betreffend die Wirbelsäule gut mit dem vorliegenden Bildmaterial korreliert.