Im orthopädischen Teilgutachten führt Dr. med. E.___ eine eingehende Befunderhebung durch und hält fest, bei der aktuellen orthopädischen Begutachtung des Versicherten zeigten sich Halswirbelsäule, Brustwirbelsäule und Lendenwirbelsäule in ihrer Beweglichkeit jeweils frei. Es bestehe keine bedeutsame Wirbelsäulenfehlstatik. Eine Blockierung im chirodiagnostischen Sinne oder eine anderweitige akute Pathologie bestehe an der gesamten Wirbelsäule nicht. Die paravertebrale Muskulatur der gesamten Wirbelsäule sei nicht verspannt.